Banken dürfen die Konten ihrer Kunden nicht mit einem pauschalen Schadensersatzbetrag für die Kosten belasten, die ihnen durch die Zurückweisung von Lastschriften mangels ausreichender Kontendeckung entstehen. Dies entschied der Bundesgerichtshof und gab damit einer Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Dresdner Bank statt.
Urteil vom 08.03.2005, Az.: XI ZR 154/04